Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die volle Leistung Ihrer Heilmittelbehandlung, sodass Sie 10,00 € pauschale Verordnungsgebühr plus 10 % des Behandlungswertes je Rezept selbst tragen müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die volle Leistung Ihrer Heilmittelbehandlung, sodass Sie 10,00 € pauschale Verordnungsgebühr plus 10 % des Behandlungswertes je Rezept selbst tragen müssen.