Kann ich die Heilmittelbehandlung unterbrechen, wenn ich in den Urlaub fahre oder krank bin?

  • Bei den gesetzlichen Krankenkassen darf der Patient das Rezept 1 x für 28 Tage oder 2 x für 14 Tage unterbrechen. Der Grund der Unterbrechung muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden.
    Unterbrechungen wegen stationären Reha-Aufenthalten oder beruflichen Gründen sind nicht zulässig.
  • Eine Unterbrechung bei den Berufsgenossenschaften ist auf 7 Tage begrenzt.
  • Private Krankenkassen haben dazu keine Angaben. Wir empfehlen, die Behandlung kontinuierlich zu absolvieren.
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